Da muss es doch eine einfache Lösung geben!

Als erfahrener Unternehmer kennen Sie sicher einen vertrauenswürdigen und altgedienten Mitarbeiter, zum Beispiel Ihren Lagerverwalter, der als DSB denkbar und dafür auch noch dankbar wäre. Eine kleine Gehaltserhöhung und es sollte passen.

Nun benötigt aber auch dieser alte "Haudegen und Weggefährte" einen Nachweis seiner Fachkunde. 

Dafür gibt es sicher Kurzschulungen oder Onlineseminare.

Danach sollte den Anforderungen doch Genüge getan sein...

Es gelten allerdings für den neuen internen DSB nach seiner Ernennung besondere Kündigungsvorschriften, die denen eines Betriebsrats fast gleichgestellt sind. Leider muss der DSB sich aber nie mehr einer Wiederwahl stellen, da er auf Lebenszeit berufen wird...

Somit kann es bei Konfliktsituationen durchaus zu einem Spannungsfeld im eigenen Unternehmen kommen. Ferner muss der DSB auch seine fachliche Kenntnis auf Anfrage belegen können. Wenn der neue DSB aber geschult werden muss, kann er plötzlich auch auf eigene neue Gedanken kommen (z.B. er benötigt wesentlich mehr Zeit für seine Tätigkeit als DSB, darum bleiben andere Aufgaben liegen und müssen von anderen Mitarbeitern erledigt werden), die dem einst guten Verhältniss konträr sind.

Der neue interne DSB ist in seiner Tätigkeit als DSB, nicht mehr weisungsgebunden!!!

Somit ist der interne DSB plötzlich ein wirkliche Vertrauensstelle, die sehr langfristige Folgen haben wird.

Damit befinden sich viele Unternehmer in einer klassischen Zwickmühle. 

Falls ein DSB für Ihr Unternehmen zwingend vorgeschrieben ist (u.U. ein sonst bussgeldbewehrter Tatbestand), sollte diese strategisch wichtige Position im Zweifel aber trotzdem flexibel zu besetzen sein. Hier kommt es neben den Fachkenntnissen und der Ihrem Unternehmen angepassten Vorgehensweise sicher auch auf die "Chemie" an, um langfristig erfolgreich miteinander arbeiten zu können.

Eingedenk dieser Tatsachen spricht doch einiges für einen externen DSB.

Jeweils aktuelle Fachkenntnisse (er muss selbst für seine Aus- bzw. Weiterbildung aufkommen), 

kalkulierbare Kosten (erste Bestandsaufnahme, Schulungen Ihrer Mitarbeiter, plus angemessene Fixkosten),

unternehmerische Sicht- und Herangehensweise (Datenschutz nicht nur um des Prinzips willen sondern als sinnvoller Unternehmensbestandteil), 

und ein klar definiertes Vertragsverhältnis (Sie bestimmen wann es endet, nicht der gesetzliche Kündigungsschutz).  

Im Ergebnis können Sie alle Belange der DSGVO erfüllen, erhalten sich Ihren betrieblichen sozialen Frieden und können sich auf Ihre eigentlichen unternehmerischen Ziele orientieren.

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